Besuchstag
Immer am 20. jedes Monats haben Eltern/Erziehungsberechtigte und erwachsene Familienangehörige die Möglichkeit den Unterricht der eigenen Kinder zu besuchen. Damit der Unterricht nicht gestört wird, dürfen jüngere Geschwister nicht am Besuchstag teilnehmen. Auch der Gebrauch von Mobiltelefonen ist im Klassenzimmer verboten.
Immer am 20. jedes Monats können Eltern und Erziehungsberechtigte einen Einblick in den Schulalltag ihrer Kinder nehmen. Um den ordentlichen Schulbetrieb nicht zu stören, dürfen kleinere Geschwister am Besuchstag nicht in den Unterricht mitgebracht werden. Auch die Verwendung des Mobiltelefones ist während der Besuchszeit untersagt.