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Informationen A-Z

A

Absenzen

Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und haben jede Absenz vom Unterricht bei der Klassenlehrperson via Kommunikations-App KLAPP zu entschuldigen.

Ansprechperson

Erste Ansprechperson für schulische Fragen ist immer die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Wenn Sie weiterführende Anliegen haben, wenden Sie sich an die Schulleitung - oder, für allgemeine Informationen - an die Schulverwaltung.

Arztbesuch während dem Unterricht

Arzt- und Zahnarztbesuche sollen ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Andernfalls sind die betroffenen Lehrpersonen /Fachlehrpersonen frühzeitig mittels KLAPP zu informieren.

B

Beschwerde

Das Beschwerdereglement dient als Instrument bei Beanstandungen und Reklamationen.

Hier finden Sie weitere Informationen: Beschwerdereglement Schule Neuenhof

E

Einschulung

Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten (Eingangsstufe) eingeteilt. Über die Zuteilung ihres Kindes werden die Eltern vor den Sommerferien informiert.

Ein frühzeitiger Eintritt ist nicht möglich, innerhalb der zwei Kindergartenjahre kann über eine mögliche frühzeitige Einschulung mit Hilfe des SPD (Schulpsychologischer Dienst) befunden werden.

Das Zurückstellen des Kindes um ein Jahr bedarf einer Bewilligung durch die Schulleitung, welche formlos erteilt wird. Der Eintritt in den Kindergarten erfolgt auf Beginn des nächsten Schuljahres.

Das Gesuch um Rückstellung ist der Schulleitung nach Erhalt der Unterlagen für die Kindergartenanmeldung schriftlich zuzustellen.

Elternabend

Der Elternabend ist eine Informationsveranstaltung für Eltern einer Schulklasse. Wir sind an einer guten Zusammenarbeit mit den Eltern interessiert, der Elternabend dient der transparenten Information.

Wir schätzen die Teilnahme der Eltern nicht nur sehr, sie wird gesetzlich (Aarg. Schulgesetz, §36a, Mitwirkungspflicht der Eltern) auch erwartet.

Elterngespräche

Elterngespräche erfolgen nach Absprache mit den Eltern mindestens einmal pro Jahr vor dem Zwischenzeugnis. Bei grösseren Leistungsveränderungen erfolgt ein weiteres Elterngespräch vor dem Jahreszeugnis.

Elternrechte und -pflichten

Die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule ist wichtig für den Lernerfolg der Schüler/innen. Sie als Eltern sollen Ihre Rechte wahrnehmen können, z.Bsp. Recht auf Information, Recht auf angemessene Mitsprache, Anhörung und Mitberatung und das Recht auf Einreichung von Gesuchen. Gleichzeitig sind wir darauf angewiesen, dass Sie als Eltern Ihre gesetzlichen Pflichten wahrnehmen, z.Bsp. dass Ihr Kind:

  • den Unterricht regelmässig und ausgeruht besucht
  • für den Unterricht und für die üblichen besonderen Anlässe wie Schulreisen und Exkursionen zweckmässig bekleidet und ausgerüstet ist
  • unter geeigneten Bedingungen die Hausaufgaben erledigen kann.

Wir laden Sie ein, die Elternanlässe der Schule oder der Klassenlehrperson zu besuchen, an Schulhausfesten dabei zu sein oder sich an Projekten der Schule zu beteiligen.

F

Ferien

Im Ferienplan sind alle Ferien und zusätzlichen unterrichtsfreien Tage ersichtlich.

Die zur Verfügung stehenden Q-Halbtage sind direkt über KLAPP bei der Klassenlehrperson zu beantragen.

Zusätzliche Urlaubstage sind über das offizielle Urlaubsgesuch mindestens zwei Wochen vor dem Urlaub zu beantragen.
Hier findest du das Gesuchsformular: Urlaubsgesuch

Fundgegenstände

Fundgegenstände der Schülerinnen und Schüler werden zentral im Zentrum 7, Zimmer 708, aufbewahrt. Vermissen Kinder etwas, können sie jeweils am Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag zwischen 10 und 11 Uhr bei ihr vorbeischauen.

Für Verlust und Beschädigung von persönlichen Gegenständen (Kleider, Brille, Velo etc.) haftet die Schule nicht.

G

Generationen im Klassenzimmer

Im Rahmen des Projektes "Generationen im Klassenzimmer" von der Pro Senectute sind in einem Teil unserer Klassen Seniorinnen und Senioren als freiwillige Klassenhilfen tätig. Sie unterstützen die ihnen zugeteilte Klassenlehrperson während zwei bis vier Lektionen pro Woche. Ihr Engagement bereichert den Unterricht und fördert das Verständnis zwischen den Generationen.

K

KLAPP | Kommunikationsmittel mit Eltern

KLAPP, das Kommunikationsmittel der Schule Neuenhof

Alle Eltern der Schule sind via KLAPP mit den Klassenlehrpersonen verbunden. Die gegenseitige Kommunikaktion wird vereinfacht und Briefe in ausgedruckter Form werden grösstenteils vermieden.

Mit KLAPP trägt die Schule ihren Beitrag zu Datensicherheit und Umweltschutz bei.

Krankheit

Mein Kind ist krank - darf es in die Schule?
Grundsätzlich entscheidet der Allgemeinzustand, ob der Besuch von Schule oder Kindergarten sinnvoll ist. Kinder mit Fieber oder Magen-Darm-Verstimmungen gehören grundsätzlich nicht in den Unterricht, bis sie einen Tag sympthomfrei sind. Sind Sie als Eltern unsicher, können Sie jederzeit auch Ihren Kinder- oder Hausarzt fragen.
Krankheitsbedingte Absenzen sind der Klassenlehrperson, in der Schule zusätzlich der ersten Lehrperson, bei der Ihr Kind am Morgen Unterricht hat, vor der ersten Schulstunde per KLAPP mitzuteilen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt - Krank zur Schule

L

Läuse

Läuse treten bei Kindern immer wieder einmal auf. Es besteht kein Grund zur Sorge! Läuse sind lästig, aber nicht gefährlich! Wenn Sie als Eltern bei Ihrem Kind Läuse finden, muss die Lehrperson informiert werden. Die Schule informiert die Eltern der betroffenen Klasse mit dem Merkblatt zu Kopfläusen.

Eltern von betroffenen Kindern erhalten in der Apotheke Beratung und ein geeignetes Antilausmittel.

Wenn nötig werden Kinder einer ganzen Klasse oder einer Stufe durch Mitarbeiter der Schule kontrolliert.

Logopädie

Die Logopädie der Schulgemeinde ist zuständig für die Erfassung, Abklärung, Beratung und Therapie von allen Störungen der mündlichen und/oder schriftlichen Sprache. Bereits im Kindergarten wird eine freiwillige logopädische Erfassung angeboten. Sprachauffällige Kinder können jederzeit von den Eltern  bei der Logopädin angemeldet werden.

Erscheinungsformen von Sprachauffälligkeiten:

  • Verzögerung und Störung der Sprachentwicklung (Artikulation, Satzbau, Sprachverständnis, Wortschatz, Kommunikationsverhalten)
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Auffälligkeiten im Erlernen des Lesens und der Rechtschreibung, sofern sie im Vergleich zu anderen Leistungen abfallen
  • Auffälligkeiten der Stimme
  • Auffälligkeiten des Schluckmusters
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen

Die Therapielektionen sind begrenzt.

M

Mittagstisch

Die Schule Neuenhof bietet an allen fünf Wochentagen einen Mittagstisch an.

Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen finden Sie hier.

P

Promotionsverordnung

In der Broschüre Leistungsbeurteilung und Promotion finden Sie ausführliche Informationen des BKS (Departement Bildung, Kultur und Sport).

Link: https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/bks/ueber-uns/publikationen/bks-2016-promv-elternbroschuere-ab-sj-16-17.pdf

S

Schulbesuche der Eltern

Schulbesuch der Eltern ist erwünscht. An jedem 20. des Monats des laufenden Schuljahres bieten wir Ihnen einen Besuchstag, an dem keine vorgängige Anmeldung erforderlich ist. Fällt der 20. in die Ferien, auf eine Wochenende oder auf einen Feiertag, entfällt er.

Ein Unterrichtsbesuch an einem anderen Tag ist auch möglich, dies aber nur nach vorgängiger Absprache mit der Lehrperson.

Um Ihnen einen störungsfreien Einblick in den Unterricht zu ermöglichen, bitten wir Sie, den Besuch ohne jüngere Geschwister zu machen und Mobiltelefone auszuschalten.

Schulordnung

Unter folgedem Link finden Sie die aktuellste Version der Schulordnung:

Schulweg

Alle Schul- und Kindergartenwege innerhalb von Neuenhof gelten als zumutbar. Nach Möglichkeit gehen die Schüler/innen zu Fuss. Die Benutzung des Fahrrades macht erst Sinn bei überlangen Schulwegen (ab ca. 1.5 km) und laut Empfehlung der Regionalpolizei und des bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung), nach Besuch des Verkehrsunterrichtes in der 4. Klasse.

Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern. Sie sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg. Hier können Kinder vielfältige soziale Erfahrungen machen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen. Gönnen Sie Ihrem Kind diese Erfahrung! Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen. So lernt Ihr Kind mit Risiken umzugehen, Gefahren richtig einzuschätzen, die Selbständigkeit zu geniessen und das Vertrauen, das Sie ihm schenken, zu würdigen.

Wir bitten die Eltern daher dringend, ihre Kinder nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in die Schule zu fahren.

Stundenplan

Aus Gründen der Sicherheit der Kinder verzichten wir auf eine Veröffentlichung der Stundenpläne der Klassen auf der Homepage.

Die Eltern erhalten vor Beginn des neuen Schuljahres oder bei Zuzug in die Gemeinde einen Stundenplan ihres Kindes/ihrer Kinder.

Ein Stundenplan kann auf Verlangen und bei entsprechender Legitimation per Post zugestellt werden.

U

Umzug innerhalb Neuenhof

Bei einem Umzug innerhalb von Neuenhof ist keine Meldung bei der Schulverwaltung zu machen.

Durch die Ummeldung bei der Gemeindeverwaltung erhalten wir automatisch eine Meldung der neuen Adresse.

Urlaub

Die zur Verfügung stehenden Q-Halbtage sind direkt über KLAPP bei der Klassenlehrperson zu beantragen.

Zusätzliche Urlaubstage sind über das offizielle Urlaubsgesuch mindestens zwei Wochen vor dem Urlaub zu beantragen.
Hier findest du das Gesuchsformular: Urlaubsgesuch

V

Verkehrsunterricht

Sicheres Verhalten im Strassenverkehr muss geübt werden. Eine Verkehrsinstruktorin der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal erteilt im Kindergarten und in der Unterstufe (1./2. Klasse) Verkehrsunterricht. Die Kinder lernen ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen.

In der 4. Klasse wird der richtige Umgang mit dem Fahrrad geübt und mit der Fahrradprüfung auf der Strasse abgeschlossen.

Versicherung

Unfall: Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichert. Die Schule Neuenhof schliesst für Schüler/innen keine Zusatzversicherung ab. Alle Schulunfälle müssen der privaten Krankenkasse bzw. Unfallversicherung gemeldet werden.

Haftpflicht: Schulinterne Schäden an Personen und Sachen werden über die Privathaftpflicht der Eltern, des den Schaden verursachenden Kindes abgewickelt. Die Verantwortung auf dem Schulweg liegt bei den Eltern.

W

Wegzug aus Neuenhof

Erfolgt ein Wegzug aus Neuenhof, sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson sowie der Schulverwaltung rechtzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt der neuen Wohnortsgemeinde die Schülerüberweisung zu.

Z

Zahnprophylaxe

An der Schule Neuenhof werden die Zahnprophylaxe und das Zähneputzen gemäss Vorgabe des Kantons viermal jährlich durch eine Fachperson während des obligatorischen Unterrichtes erteilt.

Die Eltern erhalten beim Kindergarteneintritt ein Gutscheinheft für eine jährliche Gratisuntersuchung beim Zahnarzt. Die Kosten für eine allfällige anschliessende Behandlung sind Sache der Eltern.

Zeugnis, Zwischenbericht

Zeugnisse erbringen den Nachweis des ordentlichen Schulbesuches. Sie dokumentieren den Besuch der bewerteten Fächer und stellen einen Ausweis über die erbrachte Gesamtleistung dar. Dabei werden der Entwicklungsstand, das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten, die Begabungen und Neigungen und die Resultate aus relevanten Lernkontrollen berücksichtigt. Die Klassenlehrperson stellt Ende Januar den Zwischenbericht und Ende Schuljahr das Jahreszeugnis aus.

Im Kindergarten werden keine Noten erteilt. Dafür werden mit den Eltern Standortgespräche geführt.

Zuzug nach Neuenhof

Erfolgt ein Zuzug nach Neuenhof, ist das offzielle Anmeldeformular für alle schulpflichtigen Kinder frühzeitig auszufüllen und bei der Schulverwaltung einzureichen.

Das Formular finden Sie hier: Anmeldung Schule Neuenhof

Neben der Anmeldung bei der Schule ist auch eine Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung notwendig. Diese sind separat durchzuführen.

Zwischenmahlzeiten

Pausen sind nicht nur "Auszeiten" beim Spielen oder Lernen, sie dienen auch dem Nachschub von Energie durch Nahrung und Flüssigkeit. Zwischenmahlzeiten können Konzentrationsabfällen und Ermüdungserscheinungen gezielt entgegenwirken.

Beim Znüni freuen sich die Kinder über frisches Saisonobst und -gemüse. In einer Znünibox lassen sich Apfel- und Birnenschnitze, sonstige Früchte und Gemüsestreifen problemlos transportieren. Auch Pausenbrote, Käsewürfel haben darin Platz. Süsse Riegel, Knabbergebäck und ähnliche Pausensnacks sind nicht empfehlenswert, da sie relativ viel Fett und Zucker oder Salz enthalten und zu wenig wertvolle Inhaltsstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe. Sie liefern nicht nur wertlose Energie, sondern greifen auch die Zähne an.