Besuchstag
Immer am 20. jedes Monats haben Eltern/Erziehungsberechtigte und erwachsene Familienangehörige die Möglichkeit den Unterricht der eigenen Kinder zu besuchen. Damit der Unterricht nicht gestört wird, dürfen jüngere Geschwister nicht am Besuchstag teilnehmen. Auch der Gebrauch von Mobiltelefonen ist im Klassenzimmer verboten.